Bodenordnung

Urvermessung und Flurbereinigung

Um 1823 wurde der Ort Neunkirchen zum ersten Male exakt vermessen. Diese sogenannte Urvermessung diente in erster Linie der gerechten Verteilung der Steuern aus Grund und Boden. Bei dieser Urvermessung wurden alle privaten Grundstücke und Gebäude, alle öffentlichen Grundstücke wie Straßen, Wege und Gewässer zum Zwecke der Aufstellung des Rheinisch-Westfälischen Grundsteuerkastasters vermessen.

Im Landeshauptarchiv in Koblenz befinden sich von der Urvermessung der Gemarkung Neunkirchen noch 60 Flurkarten, eine Gemeindekarte, Grenzkarten und Grenzhandrisse sowie 13 Bände Flurbücher und Mutterrollen.

Neunkirchen Anfang des 19. Jahrhunderts (man beachte die Größe der Parzellen)

Aufgrund neuer Vorschriften und Gesetze, insbesondere nach Einführung der Grundbuchordnung und des BGB, wurden an das Kataster neue und erweiterte Anforderungen gestellt. Für die Neuvermessung und Fortführungsvermessungen wurden technisch und rechtlich einwandfreie Verfahren vorgeschrieben. Es vollzog sich ein Wandel vom reinen Steuerkataster zum Eigentumskataster.

Um für die Landwirte in Neunkirchen bessere Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse zu schaffen (besserer Zuschnitt und Vergrößerung der Parzellen, Schaffung eines besseren Wegenetzes usw.) wurde auf der Basis der neuen Vorschriften durch das Kulturamt Prüm ca. 120 Jahre nach der Urvermessung in den Jahren 1931 bis 1937 die Flurbereinigung durchgeführt.

Nach dem Ergebnis der agrarstrukturellen Vorplanung für den Entwicklungsschwerpunkt „Erntberggebiet“ aus dem Jahre 1996 ergab sich dringender Handlungsbedarf für eine erneute  Flurbereinigung, insbesondere vor dem Hintergrund des Rückgangs der Landwirtschaft und dem Vorliegen umfangreichen Brachflächen. Es galt weiterhin, ein Nutzungkonzept für die Zukunft zu entwickeln, wobei die sonstigen Bereiche wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft Tourismus, Kommunalentwicklung und Dorferneuerung mit einbezogen werden sollten. Nach Anhörung des Ortsbeirates und Information der Grundstückseigentümer hat das Kulturamt Prüm mit Beschluss vom 12.03.1999 unter dem Aktenzeichen VV 6301 N das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes im Zusammenhang mit den Verfahren Gemünden, Pützborn und Steinborn als „Pützbachtalverfahren“ angeordnet.

Das Verfahrensgebiet umfasste Teile der Gemarkungen Neunkirchen und Daun einschließlich des Waldes, mit Ausnahme von zusammenhängenden Kommunal-Wald­flächen und der Ortslage. Die Verfahrensfläche betrug 457 ha (davon 353 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN), 63 ha Forstwirtschaftliche Nutzfläche (FN) sowie 1 ha Bauflächen und 40 ha Sonstiges).

Die Anzahl der Verfahrensbeteiligten betrug etwa 426.

Mit der eigentlichen Arbeit vor Ort ging es im Frühjahr 2000 mit der örtlichen Wertermittlung los. Die weiteren Verfahrensdaten ergeben sich wie folgt:

Wertermittlung/Bodenschätzung 2000
Aufstellung Wege- und Gewässerplan2003 – 2004
Planwunschtermin2002
RohplanvorlageMai 2005
BesitzübergangDez. 2005
FlurbereinigungsplanOkt. 2006
AusführungsanordnungMärz 2008
Kataster- u. GrundbuchberichtigungOkt. 2008

Kosten und Finanzierung:
Entsprechend dem genehmigten Finanzierungsplan betrugen die entstandenen zuwendungsfähigen Gesamtausführungskosten insgesamt ca. 506.000 €. Je ha bearbeiteter Fläche entspricht dies Kosten von etwa 1.100 €. Die Finanzierung dieser Ausführungskosten ergibt sich wie folgt:  90 % Zuschüsse des Bundes, des Landes und der EU, 10 % Eigenleistung. Nach Verwertung des aufgebrachten Landes war letztendlich kein Mittelbedarf mehr notwendig!

Abschließende Wertung:
Arbeitserleichterungen und Kosteneinsparungen für die Land- und Forstwirte auf der einen Seite, neue Biotope, mehr Grün, der Schutz von Bachauen und die Unterstützung der kommunalen Entwicklung auf der anderen Seite: das sind zusammengefasst die Ergebnisse des Flurbereinigungs­verfahrens Daun-Neunkirchen. Die hier durchgeführten Maßnahmen, von Agrarstrukturver­besserungen über landespflegerische Maßnahmen bis hin zu Infrastrukturmaßnahmen, stellen einen wichtigen Beitrag der Landentwicklung dar. Hiervon profitieren letztlich alle Bürger. Diese guten Ergebnisse waren Anlass, einen Gedenkstein in der Ortsmitte von Neunkirchen aufzustellen, der als stummer Zeitzeuge auch in Zukunft an die Flurbereinigung erinnern soll.

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